Pflichtteil einfordern in 4 Schritten: So geht’s

Sven Diel

Rechtsanwalt für Erbrecht

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Den Pflichtteil einfordern können nahe Angehörige, die zu wenig vom Erbe bekommen haben bzw. enterbt wurden. 
  • Immer einen Pflichtteil einfordern können Ehepartner und Kinder des Erblassers. 
  • Wichtig ist: Nachlasswert herausfinden, Pflichtteil berechnen und bei den Erben einfordern.
  • Verweigert der Erbe die Auszahlung Ihres Pflichtteils, können unsere Anwälte für Erbrecht Ihren Anspruch beweisen und bundesweit durchsetzen.

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Den Pflichtteil vom Erbe dürfen nahe Angehörige einfordern, die im Erbfall nichts oder weniger als gesetzlich vorgeschrieben vom Nachlass erhalten sollen. Man muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Pflichtteil einfordern zu können. Was zu beachten ist und welche Schritte notwendig sind, um Ihren Pflichtteil zu bekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wer kann einen Pflichtteil einfordern?

Der Pflichtteil vom Erbe ist die gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Erbe. Das bedeutet: Auch wenn Erblasser mit einem Testament oder Erbvertrag selbst festgelegt haben, wer etwas von ihrem Nachlass erhalten soll, haben bestimmte Personen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil vom Erbe

Einen Pflichtteil einfordern kann also grundsätzlich, wer laut Gesetz ein Pflichtteilsrecht hat.

Ein Pflichtteilsrecht haben laut § 2303 BGB:

  • Kinder, Enkel, Urenkel des Erblassers – leibliche und adoptierte
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers

Ein Recht auf den Pflichtteil vom Erbe haben also nur nahe Angehörige des Erblassers. 

Aber: Nicht jeder, der laut Gesetz das Pflichtteilsrecht hat, hat letztendlich auch einen Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe. Um den Pflichtteil einfordern zu können, muss man weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wann Pflichtteil einfordern?

Das Recht auf einen Pflichtteil allein reicht nicht, um den Pflichtteil am Erbe einfordern zu dürfen. Dafür müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Sie bekommen zu wenig vom Erbe

Wenn der Erblasser Ihnen laut Testament zu wenig vererbt hat, können Sie Ihren Pflichtteil einfordern. Zu wenig bedeutet: Weniger als ihnen laut gesetzlicher Erbfolge zusteht. Was Ihnen zusteht, hängt von der Familienkonstellation des Erblassers ab. 

Je nachdem, wie viele Angehörige Anspruch auf einen Teil vom Nachlass haben, fällt der gesetzliche Erbteil kleiner oder größer aus.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Pflichtteil kann Ihre Familienkonstellation prüfen und Ihnen sagen, ob Sie zu wenig vom Erbe bekommen und einen Pflichtteil einfordern können.

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Rechtsanwalt Sven Diel

2. Sie haben einen Anspruch auf Pflichtteil 

Nicht jeder Pflichtteilsberechtigte hat im Einzelfall auch einen Anspruch auf den Erbteil. Das kommt auf die Familienkonstellation zum Zeitpunkt des Erbfalls an.

Für den Pflichtteilsanspruch gilt:

  • Immer Anspruch auf einen Pflichtteil haben: Kinder und Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner.
  • Enkel des Erblassers können nur einen Pflichtteil am Erbe einfordern, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind.
  • Urenkel des Erblassers haben einen Anspruch nur, wenn die Kinder und Enkel des Erblassers nicht mehr leben.
  • Eltern des Erblassers können einen Pflichtteil einfordern, wenn der Erblasser keine Kinder und keinen Partner hatte.

Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe haben alle anderen entfernteren Verwandten des Erblassers – also z. B. dessen Geschwister, Großeltern, Tante, Onkel und Cousins.

3. Anspruch ist noch gültig

Wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Erbteil haben, müssen Sie noch sicherstellen, dass Ihr Anspruch noch nicht verfallen ist, bevor Sie den Pflichtteil einfordern können. 

Kein gültiger Anspruch auf den Pflichtteil besteht in diesen Fällen: 

  • Ihr Anspruch auf den Pflichtteil ist verjährt – Verjährungsfrist abgelaufen.
  • Sie haben eine Straftat gegen den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person begangen.
  • Sie haben einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben.

Hinweis: Ein Pflichtteilsverzicht ist nicht endgültig. Wenn Sie z. B. gezwungen wurden, auf Ihren Anteil vom Erbe zu verzichten, können Sie diesen Pflichtteilsverzicht anfechten. Wir prüfen gerne für Sie, ob eine Anfechtung in Ihrem Fall möglich ist.

Kontaktieren Sie uns einfach für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Können Kinder trotz Berliner Testament Pflichtteil einfordern?

Ja, das ist möglich – lässt sich aber auch verhindern. 

Mit einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner für den Fall des Versterbens gegenseitig als Alleinerben ein. Der länger lebende Ehepartner bekommt also im ersten Erbfall das gesamte Erbe. Alle anderen Erben werden vorerst enterbt.

Deshalb können Kinder grundsätzlich nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil vom Erbe einfordern. Damit der länger lebende Ehepartner nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt, ist eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament wichtig. 

Diese Pflichtteilsstrafklausel sorgt dafür, dass Kinder nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil nicht einfordern dürfen. Tun sie es trotz Strafklausel, verlieren sie ihren Anspruch auf das spätere Erbe, nachdem beide Elternteile verstorben sind.

Kann man den Pflichtteil einfordern trotz Testament?

Ja, das geht. Mit einem Testament legen Erblasser zwar selber fest, wer was vom Erbe bekommen soll – den Anspruch auf den Pflichtteil können sie mit ihrem letzten Willen aber nicht verhindern.

Wer laut Testament nichts oder zu wenig vom Nachlass bekommen soll, kann trotz Testament seinen Pflichtteil am Erbe einfordern.

Kann man den Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern?

Grundsätzlich kann man den Pflichtteil vom Erbe nicht zu Lebzeiten einfordern. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst nach Versterben eines Angehörigen, wenn der Erbfall eingetreten ist. 

Aber: Man kann natürlich mit dem Erblasser über eine mögliche frühere Auszahlung des Erbteils sprechen. Um zu Lebzeiten schon einen Teil vom Erbe zu bekommen, kann man eine Schenkung oder einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. 

Bei einer Schenkung bekommt der zukünftige Erbe einen Teil des Vermögens vom Erblasser geschenkt. Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet, dass man für den Erhalt einer gewissen Summe auf den späteren Pflichtteil verzichtet.

Ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder ein Pflichtteilsverzicht in Ihrem Fall günstig ist und was dabei zu beachten ist, können Sie vom Anwalt für Erbrecht absichern lassen. 

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Kann man den Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt?

Gibt es keine Pflichtteilsstrafklausel im Testament, können Kinder ihren Pflichtteil schon nach dem Versterben eines Elternteils einfordern. 

Eine Pflichtteilsstrafklausel soll verhindern, dass Kinder ihren Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt. 

Wie lange kann man den Pflichtteil einfordern?

Sie haben nicht ewig Zeit, den Pflichtteil einzufordern. Es gibt verschiedene Verjährungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen haben Sie keine Chance mehr, einen Pflichtteil vom Erbe einzufordern. Der Anspruch ist dann verjährt. 

Pflichtteil einfordern: Frist

Die Verjährungsfristen für den Pflichtteil sind: 

Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist oder Sie von Ihrem Anspruch auf den Pflichtteil erfahren haben bzw. davon erfahren haben, dass Sie nichts oder zu wenig erben sollen. 

Beispiel 1

Der Erbfall ist im April 2024 eingetreten. Sie erfahren sofort davon und werden direkt über Ihren Anspruch und eine Enterbung informiert.

In diesem Fall beginnt die Frist zur Einforderung des Pflichtteils am 31.12.2024 und Sie haben bis 31.12.2027 Zeit, Ihren Pflichtteil einzufordern. 

Beispiel 2

Der Erbfall ist im Dezember 2023 eingetreten. Sie wurden aber erst im Mai 2024 über alles informiert. In diesem Fall läuft die Frist ab 31.12.2024 bis 31.12.2027. Bis dahin können Sie Ihren Pflichtteil am Erbe einfordern.

Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern? | 4 Schritte

Damit Sie Ihren Pflichtteil einfordern können, sind einige Schritte notwendig. Bevor Sie Geld fordern, müssen Sie erst einmal wissen, wie viel Geld Ihnen vom Erbe zusteht. 

Pflichtteil einfordern in 4 Schritten

  1. Auskunft über den Wert des Nachlasses holen

Um Ihren Pflichtteil einzufordern, müssen Sie zuerst wissen, wie viel der Nachlass des Erblassers insgesamt wert ist. Der Nachlasswert ist die Basis dafür, wie hoch Ihr individueller Pflichtteil ist. Es gilt: Je wertvoller der Nachlass, desto höher Ihr Pflichtteil. 

Weil der Nachlasswert essenziell ist, wenn man seinen Pflichtteil einfordern möchte, gibt es einen gesetzlichen Auskunftsanspruch. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf Auskunft über den Wert des Nachlasses – und können diese Auskunft auch z. B. vor Gericht einklagen.

Die Erben müssen Ihnen ein vollständiges Nachlassverzeichnis mit allen Erbstücken aushändigen.

  1. Wert des Nachlasses überprüfen

Weil bei der Ermittlung des Nachlasswertes Fehler passieren können, ist es sinnvoll, den Nachlasswert noch einmal zu prüfen. Sie können das auch einem Anwalt überlassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sie brauchen den korrekten Nachlasswert, um Ihren tatsächlichen Pflichtteil zu berechnen. 

Wenn Sie von einem falschen Nachlasswert ausgehen, fordern Sie zu wenig oder zu viel Pflichtteil vom Erbe. Beides wäre zu Ihrem Nachteil. 

  1. Höhe des Pflichtteils berechnen

Um Ihren individuellen Pflichtteil berechnen zu können, müssen Sie wissen, wie viel Ihnen laut gesetzlicher Erbfolge vom Erbe zustehen würde. Denn der Pflichtteil beträgt 50 % von diesem gesetzlichen Erbteil

Generell gilt: Je mehr der Nachlass wert ist und je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto größer ist Ihr Pflichtteil. 

  1. Pflichtteil einfordern

Haben Sie Ihren Pflichtteil ermittelt, können Sie das Geld einfordern. Dafür schreiben Sie den Erben – am besten schicken Sie Ihre Pflichtteilsforderung per Einschreiben. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Sie Ihren Pflichtteil rechtzeitig vor Ende der Verjährungsfrist eingefordert haben.

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Pflichtteil einfordern ohne Anwalt?

Ja, das geht. Sie können Ihren Pflichtteil ohne Anwalt einfordern – z. B. mit einem Musterbrief. Aber: Wenn der Erbe sich weigert, Ihnen den Pflichtteil auszuzahlen, dann kann die Hilfe von einem Anwalt sich auszahlen.

Pflichtteil einfordern: Musterbrief nutzen?

Sie können einen Musterbrief nutzen, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Es gibt keine formalen Vorgaben für das Schreiben. Sie müssen den Musterbrief aber auf jeden Fall individuell anpassen, bevor Sie ihn versenden. 

Inhalt Musterbrief Pflichtteil einfordern:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Kontaktdaten des Erben
  • Ort und Datum
  • Betreff
  • Forderung
  • Kontodaten
  • Hinweis auf Verzugszinsen & weitere juristische Schritte
  • Grußformel

Ihre Kontaktdaten

Kontaktdaten des Erben

Ort und Datum

Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Sehr geehrte/r [Name des Erben], 

aufgrund des [Testaments/Erbvertrags] vom [Datum des letzten Willens] sind Sie [Erbe/Alleinerbe] geworden, während ich enterbt wurde. 

Entsprechend stehen mir als Pflichtteilsberechtigter Pflichtteilsansprüche gem. §§ 2303 ff. BGB zu. Die Höhe meines Pflichtteilsanspruchs beläuft sich dabei auf die Hälfte des Wertes meines gesetzlichen Erbteils. 

Daher bitte ich Sie, mir meinen Pflichtteil in Höhe von [Summe Pflichtteil] Euro bis zum [Datum] auf folgendes Konto zu überweisen: 

  • Kontoinhaber: 
  • Kreditinstitut: 
  • IBAN: 
  • BIC: 

Ich weise darauf hin, dass mit dem [Datum] Verzug eintritt und mein Pflichtteilsanspruch ab dann mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinst wird. 

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, beabsichtige ich, einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche zu beauftragen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Vorname Name

Sie haben mit diesem Musterbrief aber keine Gewissheit, dass Sie Ihren Pflichtteil bekommen. Bleibt der Musterbrief erfolglos, kann ein Anwalt mit Expertise im Erbrecht mit einem anwaltlichen Schreiben Ihren Pflichtteil einfordern. 

Pflichtteil einfordern: So einfach geht’s mit einem Anwalt für Erbrecht

Wenn Sie sich an die Erben wenden und Ihren Pflichtteil am Erbe einfordern, heißt das nicht automatisch, dass Sie Ihren Erbteil auch bekommen. Es kann sein, dass die Erben Ihnen den Pflichtteil nicht auszahlen wollen bzw. können. 

Dann kann die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht helfen, um Ihre Pflichtteil-Forderung durchzusetzen. Der Anwalt kann Ihre Forderung absichern, einen Erbstreit abwenden und die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege leiten, damit Sie das Geld bekommen, das Ihnen vom Erbe zusteht.

So helfen Ihnen unsere Anwälte für Erbrecht:

  • Anspruch auf den Pflichtteil prüfen & Verjährung ausschließen
  • Anspruch auf den Erbteil nachweisen
  • Nachlassverzeichnis anfordern & prüfen
  • Nachlasswert berechnen
  • Pflichtteil ermitteln
  • Anwaltliches Schreiben an die Erben schicken, um den Pflichtteil einzufordern
  • Verhandlung mit den Erben über die Auszahlung des Pflichtteils
  • Klage einreichen, falls die Erben nicht zahlen
  • Vertretung vor Gericht 
  • Pflichtteil durchsetzen

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Pflichtteil einfordern: Kosten

In der Regel können Sie den Pflichtteil einfach selbst einfordern. Dann entstehen keine Kosten (vom Briefporto abgesehen). 

Wenn Sie aber alleine nicht weiterkommen und einen Anwalt damit beauftragen, den Pflichtteil einzufordern, entstehen für diese Unterstützung Anwaltskosten. Die Anwaltskosten sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Wenn Sie vor Gericht Ihren Pflichtteil einfordern müssen, entstehen Gerichtskosten. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt – im Gerichtskostengesetz (GKG)

Wie hoch diese Kosten sind, hängt davon ab, wie hoch Ihr Pflichtteil ist. Das ist der sogenannte Streitwert, um den es geht. Die tatsächlichen Kosten, um den Pflichtteil am Erbe einzufordern, sind also immer vom Einzelfall abhängig. Schließlich besteht auch die Option, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu schließen – unabhängig vom RVG.

Erfolgreich Pflichtteil einfordern: Unser Vorgehen

Sein Recht auf einen Pflichtteil vom Erbe wahrzunehmen und von Experten im Pflichtteilsrecht prüfen sowie durchsetzen zu lassen, zahlt sich aus. Folgender Fall ist einer von vielen, in denen unsere Anwälte für Erbrecht erfolgreich einen Pflichtteil durchgesetzt haben.

Der Fall: Niedriger Pflichtteil trotz wertvollem Erbe

Die Mandantin sollte mit Blick auf das Nachlassverzeichnis einen Pflichtteil in Höhe von 250,00 € erhalten. Eine Immobilie des verstorbenen Vaters wurde nicht berücksichtigt, weil der Vater sie Jahre zuvor an seine Frau übertragen hatte. 

Unser Vorgehen: Nachlassverzeichnis prüfen

Dank der Überprüfung des von der Witwe und ihrer Anwältin erstellten Nachlassverzeichnisses ist aufgefallen, dass die Immobilie einen sehr hohen Wert hatte.

In diesem Fall gilt: Ist die Immobilie mehr wert als die Witwe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts benötigt, muss der Immobilienwert anteilig im Nachlassverzeichnis berücksichtigt werden. Ein Teil des Immobilienvermögens ist damit relevant für die Berechnung des Pflichtteils. 

Das Ergebnis: Höherer Pflichtteil

Die Korrektur des Nachlassverzeichnisses bedeutete für unsere Mandantin einen Pflichtteil in Höhe von 35.000,00 € – statt wie von der Witwe angesetzt 250,00 €. 

Als Pflichtteilsberechtigter der Auflistung und Bewertung der Nachlassgegenstände von den den Erben zu vertrauen, kann große finanzielle Einbußen bedeuten. Fehler im Nachlassverzeichnis können immer passieren. 

Jetzt Pflichtteilsanspruch prüfen lassen

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FAQ Pflichtteil einfordern

Um den Pflichtteil einzufordern, müssen Sie sich direkt an die Erben wenden. Sie bekommen den Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt. Sie können einfach einen Brief mit Ihrer Forderung schicken. Überlassen Sie die Auseinandersetzung mit den Erben einem Anwalt für Erbrecht, kommen Sie umso stressfreier an Ihren Teil vom Erbe.

Der Anwalt kann ein offizielles Schreiben schicken und Ihren Pflichtteil vor Gericht einfordern, sollten die Erben die Auszahlung verweigern.

Sie können Ihren Pflichtteil einfordern, wenn 

  • Sie ein naher Angehöriger des Erblassers sind.
  • Sie nichts oder weniger als gesetzlich vorgegeben vom Erbe erhalten sollen.
  • Ihr Anspruch auf den Pflichtteil nicht verjährt ist.

Kinder des Erblassers können 50 % ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil einfordern. Wie viel Geld ein Kind tatsächlich als Pflichtteil bekommt, ist immer unterschiedlich. Die Höhe des Pflichtteils hängt davon ab, wie viele andere Miterben es gibt und wie wertvoll der Nachlass ist.

Wenn Sie Ihren Pflichtteil vor Gericht erfolgreich einfordern, muss der Erbe die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Schließlich waren die juristischen Schritte nur notwendig, weil er seine Zahlungspflicht nicht erfüllt hat.

Der Autor: Rechts­anwalt Sven Diel

Wir vertreten Sie zuverlässig mit lang­jähri­ger Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht und Erbrecht.

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